Wir bilden Sie in folgenden
Klassen aus
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A unbeschränkt

Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen
Mindestalter: 25 Jahre
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A beschränkt

Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen
2 Jahre lang beschränkt auf max. 25 KW (34 PS)
Mindestalter: 18 Jahre
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A1

Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 KW (15 PS)
Mindestalter: 16 Jahre
Vor Vollendung des 18 Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h
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M

Moped, Mokick (Roller) bis max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
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Mofa

einsitzig bis max. 25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
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S

dreirädriges Kleinkraftrad, Quad oder Leicht-PKW
max. 45 Km/h, max. 350 kg Gesamtmasse
Mindestalter: 16 Jahre
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B

Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse
max. 8 Sitzplätze - außer Fahrersitz
Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
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BE

Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B
und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
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L

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h
(mit Anhänger 25 km/h)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
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C1

LKW über 3,5 t bis max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse
Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Befristet bis zum 50 Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre
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C1E

LKW über 3,5 t bis max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse
Anhänger mit einer max. zulässige Gesamtmasse bis Leergewicht des Zugfahrzeuges
Kombination max. 12 t zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Befristet bis zum 50 Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre
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C

LKW über 7,5 t zulässige Gesamtmasse
Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Befristet auf jeweils 5 Jahre
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CE

LKW über 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger (Last-/Sattelzüge)
Mindestalter: 18 Jahre
Befristet auf jeweils 5 Jahre
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T

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre (max. 40 km/h) / 18 Jahre (max. 60 km/h)
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D1

Busse mit max. 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz
Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Befristet auf jeweils 5 Jahre
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D1E

Busse mit max. 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Befristet auf jeweils 5 Jahre
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D

Große Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz
Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Befristet auf jeweils 5 Jahre
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DE

Große Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Befristet auf jeweils 5 Jahre
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Alle Angaben OHNE GEWÄHR!

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Umsetzung: Werbeagentur 2fly4-Entertainment Schweinfurt

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